accessmandate

← Alle Länder · Vollständiger EAA-Leitfaden (Englisch)· 🌐 English · Español

EAA: Belgien

BE

Zuletzt geprüft am 2026-08-11

Diese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Belgien konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).

Gilt ab
2025-06-28
Höchststrafe
Kein fester Eurobetrag festgelegt — Details dazu.
Zuständige Behörde
FÖD Wirtschaft — Wirtschaftsinspektion (SPF Économie / FOD Economie, Inspection économique) ist die Marktüberwachungsbehörde für Produkte sowie für Bank- und E-Commerce-Dienstleistungen für Verbraucher; Sektorregulierer sind für ihre eigenen Bereiche zuständig: BIPT/IBPT (Belgisches Institut für Post und Telekommunikation) für elektronische Kommunikationsdienste und die Föderale Agentur für Verkehrsregulierung (geschaffen durch das Gesetz vom 8. Mai 2024) für Personenverkehrsdienste. Die FSMA, die Finanzaufsicht, hat eine festgelegte Kooperationsrolle bei der Barrierefreiheit von Bankdienstleistungen neben der Wirtschaftsinspektion. — https://economie.fgov.be/fr
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen

Was sollten Sie auf Ihrer eigenen Website prüfen?

Beginnen Sie mit einer Produktseite, Buchungsseite oder einer anderen Seite, die Ihre Kunden nutzen. Erhalten Sie kostenlose automatisierte Ergebnisse und fragen Sie den KI-Assistenten nach Lösungen. Kein Benutzerkonto erforderlich.

Der Scan prüft eine einzelne Seite. Er stellt weder fest, ob das EAA für Ihr Unternehmen gilt, noch weist er Rechtskonformität nach. Manuelle Tests bleiben erforderlich.

Website bereits geprüft? Kostenlosen Erklärungsentwurf erstellen (auf Englisch)

Nationales Gesetz
Loi du 5 novembre 2023 modifiant plusieurs livres du Code de droit économique et la loi du 2 août 2002 relative à la surveillance du secteur financier et aux services financiers en vue de la transposition partielle de la directive (UE) 2019/882 du Parlement européen et du Conseil du 17 avril 2019 relative aux exigences en matière d'accessibilité applicables aux produits et services, pour ce qui concerne certains services
Anmerkungen
Belgien verteilt seine Umsetzung auf mehrere Instrumente, alle mit Wirkung zum 28. Juni 2025: ein Königlicher Erlass vom 1. Oktober 2023 für Produkte; das Gesetz vom 5. November 2023 für Bank- und E-Commerce-Dienstleistungen (das hier zitierte Gesetz, das auch das allgemeine Durchsetzungs- und Beschwerdeverfahren regelt); das Gesetz vom 20. Juli 2023 für elektronische Kommunikation; und das Gesetz vom 8. Mai 2024 für den Personenverkehr, das auch die Föderale Agentur für Verkehrsregulierung schuf. Die Sanktionen unterscheiden sich je nach Instrument. Für Produkte, Bank- und E-Commerce-Dienstleistungen legt das Wirtschaftsgesetzbuch einen nominellen strafrechtlichen Sanktionsrahmen fest (etwa 26–25.000 € bei bösgläubigen Verstößen, verdoppelt bei Wiederholung), doch die eigene Mitteilung der FÖD Wirtschaft vom 2. Juli 2025 nennt für die schwersten Verstöße eine tatsächliche Obergrenze von 200.000 € oder 6 % des Jahresumsatzes, je nachdem was zutrifft — da die umsatzbasierte Option bei einem großen regulierten Unternehmen wie einer Bank faktisch unbegrenzt ist, ist keine einzelne feste Eurozahl eine echte gesetzliche Obergrenze, weshalb dieses Feld leer bleibt, statt eine womöglich irreführende Zahl zu nennen (beide Zahlen finden sich in den Anmerkungen). Für den Personenverkehr gilt stattdessen eine eigene vierstufige Skala direkt im Gesetz vom 8. Mai 2024, von 1.250 € bis 16.000 € — weit unter der Obergrenze für Produkte/Banken/E-Commerce. Auch die Behandlung von Kleinstunternehmen ist unterschiedlich: Kleinstunternehmen der elektronischen Kommunikation erhalten eine bedingungslose Ausnahme, während Kleinstunternehmen im Bank- und E-Commerce-Bereich stattdessen eine zeitlich gestaffelte Ausnahme bis zum 28. Juni 2030 erhalten, mit einer Übergangsfrist für bestehende Verträge und Geräte bis 2035.

Wer in Belgien zur Barrierefreiheit verpflichtet ist

Belgien hat die Umsetzung des EAA auf mehrere föderale Instrumente statt auf ein einziges Gesamtgesetz verteilt. Produkte (Computerhardware und Betriebssysteme für Verbraucher, Selbstbedienungsterminals — Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten, E-Reader) werden durch einen Königlichen Erlass vom 1. Oktober 2023 erfasst. Bankdienstleistungen für Verbraucher und E-Commerce werden durch das Gesetz vom 5. November 2023 erfasst, das als Hauptgesetz dieses Eintrags zitiert wird. Elektronische Kommunikationsdienste wurden durch das Gesetz vom 20. Juli 2023 umgesetzt. Informations- und Ticketdienste für den Personenverkehr folgen dem Gesetz vom 8. Mai 2024, das auch eine neue Föderale Agentur für Verkehrsregulierung schuf. Zugangsdienste für audiovisuelle Medien fallen unter die eigene Rundfunkgesetzgebung der belgischen Sprachgemeinschaften, nicht unter Bundesrecht. Alle Pflichten gelten ab dem 28. Juni 2025. Die übliche EU-Ausnahme für Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigten, unter 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme) gilt nur für Dienstleistungen; speziell für Banken und E-Commerce sind entsprechende Kleinstunternehmen bis zum 28. Juni 2030 vom Anwendungsbereich ausgenommen, mit weiterer Übergangsfrist für Verträge und Geräte bis 2035.

Was bei Verstößen passiert

Für Produkte sowie Bank-/E-Commerce-Dienstleistungen ermittelt die Wirtschaftsinspektion der FÖD Wirtschaft. Jeder kann kostenlos eine Beschwerde per Brief oder elektronisch einreichen; die Behörde muss die Zulässigkeit innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigen, und lehnt sie eine Beschwerde ab, muss sie den Beschwerdeführer erneut innerhalb von 30 Tagen mit Begründung informieren. Nicht konforme Produkte können vom Markt genommen werden; nicht konforme Dienstleistungen können zur Korrektur oder Einstellung verpflichtet werden. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt — nominell 26–10.000 €, bei bösgläubigem Handeln steigend auf 26–25.000 €, bei Wiederholung innerhalb von fünf Jahren verdoppelt — doch die eigene Mitteilung der FÖD Wirtschaft vom Juli 2025 nennt für die schwersten Verstöße tatsächliche Verwaltungssanktionen von bis zu 200.000 € oder 6 % des Jahresumsatzes. Der Personenverkehr läuft über eine völlig eigene Schiene nach dem Gesetz vom 8. Mai 2024: Beschwerden gehen an die je nach Verkehrsträger zuständige Behörde, mit derselben 30-Tage-Bestätigungsregel und einer eigenen vierstufigen Bußgeldskala (1.250 € bis 16.000 €) — deutlich niedriger als bei Produkten/Banken/E-Commerce.

Unterschiede zur EU-weiten Grundregel

Belgiens Kennzeichen ist die Zersplitterung: mindestens fünf getrennte Instrumente — Produkte, Bank-/E-Commerce, Telekommunikation unter BIPT/IBPT statt der FÖD Wirtschaft, Personenverkehr unter einer neu geschaffenen Föderalen Agentur für Verkehrsregulierung sowie audiovisuelle Medienregeln auf Ebene der Gemeinschaften — tragen jeweils eigene Beschwerde- und Sanktionsmechanismen statt eines einzigen Umsetzungsgesetzes. Die Bußgeldobergrenzen schwanken entsprechend stark: bis zu 200.000 € (oder 6 % des Umsatzes) bei den schwersten Verstößen im Bank-/E-Commerce-/Produktbereich, aber nur 16.000 € bei den schwersten Verkehrsverstößen. Die Beschwerdebefugnis ist bei Produkten/Banken/E-Commerce ungewöhnlich weit gefasst: Jede Person kann kostenlos Beschwerde einreichen, und eine Person mit Behinderung kann eine qualifizierte Non-Profit-Organisation formell damit beauftragen, statt selbst zu handeln. Belgiens Behandlung von Kleinstunternehmen im Bank-/E-Commerce-Bereich ist eine gestaffelte Verzögerung bis 2030/2035 statt der dauerhaften pauschalen Dienstleistungsausnahme der Richtlinie.

Wie man sich beschwert

Bei Produkten, Bankdienstleistungen und E-Commerce kann jeder — nicht nur die betroffene Person — kostenlos eine Beschwerde bei der Wirtschaftsinspektion der FÖD Wirtschaft einreichen: über das Online-Meldeformular von ConsumerConnect mit eigener Kategorie für Barrierefreiheit, per Brief oder elektronisch. Beschwerdeführer können anonym bleiben, was allerdings die Möglichkeit der Behörde einschränkt, nachzufassen oder Rückmeldung zu geben. Die Behörde muss innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigen, ob die Beschwerde zulässig ist, und bei Ablehnung innerhalb von 30 Tagen eine schriftliche Begründung liefern. Eine Person mit Behinderung kann auch eine qualifizierte Behindertenrechtsorganisation beauftragen, in ihrem Namen Beschwerde einzulegen. Beschwerden zum Personenverkehr gehen stattdessen direkt an die je nach Verkehrsträger zuständige Behörde nach dem Gesetz vom 8. Mai 2024, ebenfalls kostenlos, mit derselben 30-Tage-Regel.

Häufige Fragen zum EAA in Belgien

Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Belgien?
Belgien legt in seinem Umsetzungsgesetz keinen einzigen festen Eurobetrag fest. Belgien verteilt seine Umsetzung auf mehrere Instrumente, alle mit Wirkung zum 28.
Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Belgien durch?
FÖD Wirtschaft — Wirtschaftsinspektion (SPF Économie / FOD Economie, Inspection économique) ist die Marktüberwachungsbehörde für Produkte sowie für Bank- und E-Commerce-Dienstleistungen für Verbraucher; Sektorregulierer sind für ihre eigenen Bereiche zuständig: BIPT/IBPT (Belgisches Institut für Post und Telekommunikation) für elektronische Kommunikationsdienste und die Föderale Agentur für Verkehrsregulierung (geschaffen durch das Gesetz vom 8. Mai 2024) für Personenverkehrsdienste. Die FSMA, die Finanzaufsicht, hat eine festgelegte Kooperationsrolle bei der Barrierefreiheit von Bankdienstleistungen neben der Wirtschaftsinspektion. Details unter https://economie.fgov.be/fr.
Seit wann gilt der EAA in Belgien?
Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Belgien durch Belgiens nationales Umsetzungsgesetz.
Sind kleine Unternehmen in Belgien vom EAA ausgenommen?
Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Belgien, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.
Wie melde ich eine nicht barrierefreie Website in Belgien?
Beschwerden laufen über den nationalen Beschwerdeweg unter https://cc.consumerconnect.be/csp/csp?id=report_form&lang=fr&theme_l1=1&theme_l2=1.9&theme_l3=&theme_l4=VEROND03. Die oben genannte Aufsichtsbehörde kümmert sich getrennt davon um die Marktüberwachung.

Offizielle Quelle: https://www.ejustice.just.fgov.be/eli/loi/2023/11/05/2023046827/justel
Geprüft am 2026-08-11. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.

Diese Seite ist eine Übersetzung der englischen accessmandate-Länderseite und keine Rechtsberatung. Zahlen, Daten und Rechtstexte stammen aus derselben geprüften Datenbank wie die englische Version.