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EAA: Rumänien
RODiese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Rumänien konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).
- Gilt ab
- 2025-06-28
- Höchststrafe
- Kein fester Eurobetrag festgelegt — Details dazu.
- Zuständige Behörde
- Autoritatea Națională pentru Protecția Consumatorilor (ANPC) — allgemeine/Standard-Marktüberwachungsbehörde (Art. 19), direkt zuständig für Hardware, Selbstbedienungsterminals, E-Reader und Bankdienstleistungen; Sektorregulierer sind für ihre eigenen Bereiche zuständig, z. B. der Nationale Rat für audiovisuelle Medien (CNA) für audiovisuelle Mediendienste und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur für verkehrsbezogene Dienstleistungen. — https://www.anpc.ro/
- Ausnahme für Kleinstunternehmen
- Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen
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- Nationales Gesetz
- Legea nr. 232/2022 privind cerințele de accesibilitate aplicabile produselor și serviciilor
- Beschwerde einreichen
- https://eservicii.anpc.ro/
- Anmerkungen
- Das Bußgeld (Art. 27(1) des Gesetzes 232/2022) ist eine gestufte Ordnungswidrigkeitstabelle in RON, keine einzelne Zahl: von nur 2.500 RON bei falscher CE-Konformitätskennzeichnung (Art. 27(3)) über mehrere Stufen von 5.000–12.000 RON bis zu 15.000 RON für die schwersten identifizierten Kategorien (Nichtvorlage erforderlicher Produkt-/Barrierefreiheitsunterlagen bei Behörden sowie Nichtbereitstellung erforderlicher Barrierefreiheitsinformationen durch Dienstleistungsanbieter). Es handelt sich um feste RON-Beträge, keine Eurobeträge, und der RON schwankt (in einer gesteuerten Bandbreite) gegenüber dem Euro. Beim Referenzkurs der Banca Națională a României von etwa 5,24 RON/EUR (10.08.2026) entspricht die Obergrenze von 15.000 RON illustrativ rund 2.863 € — dieser umgerechnete Wert dient nur zur Orientierung; rechtlich verbindlich ist stets der RON-Betrag.
Wer in Rumänien zur Barrierefreiheit verpflichtet ist
Rumänien setzte den EAA durch das Gesetz 232/2022 um, veröffentlicht im Monitorul Oficial Nr. 743/2022, dessen materielle Pflichten jedoch erst am 28.06.2025 in Kraft traten (Art. 30). Es erfasst die übliche EU-Liste: Allzweckcomputerhardware und Betriebssysteme für Verbraucher, Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikation (Smartphones), E-Reader, Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten, Zahlungsterminals), dazu E-Commerce, Banken, E-Books, elektronische Kommunikation, Zugang zu audiovisuellen Medien und Fahrgastinformationsdienste. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch Privatkunden-Bank- und Finanzdienstleistungen, Telekommunikation sowie audiovisuelle Medien als benannte verpflichtete Sektoren. Die übliche EU-Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen (Art. 4(5)): Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro sind von den dienstleistungsseitigen Barrierefreiheitsanforderungen befreit, wobei Kleinstunternehmen, die physische Produkte herstellen, weiterhin den Produktanforderungen unterliegen. Eine nationale Besonderheit mit späterem Datum: Eine bestimmte Bestimmung zur Bewertung der unverhältnismäßigen Belastung (Art. 4(8)) gilt erst ab dem 28.06.2027, zwei Jahre nach der allgemeinen Regel.
Was bei Verstößen passiert
Die Marktüberwachung wird von der ANPC (Nationale Behörde für Verbraucherschutz) geführt, die nach Art. 19 direkt die Konformität von Hardware, Selbstbedienungsterminals, E-Readern und Bankdienstleistungen prüft, während andere Sektoren von ihren eigenen Regulierern geprüft werden — etwa der audiovisuelle Regulierer CNA für Mediendienste und das Verkehrsministerium für verkehrsbezogene Dienstleistungen. Über Bußgelder hinaus können Behörden Produktrücknahme oder -rückruf anordnen sowie die Handelszulassung eines Akteurs für die Dauer der Nichteinhaltung aussetzen oder entziehen — ein Korrekturmechanismus, der getrennt von oder zusätzlich zum Bußgeld laufen kann. Die Sanktionen sind als contravenții (Ordnungswidrigkeitsbußgelder) nach Art. 27(1) strukturiert, gestaffelt nach Verstoßart: von nur 2.500 RON bei falscher CE-Konformitätskennzeichnung (Art. 27(3), verbunden mit zwingender Marktrücknahme), über mehrere Stufen von 5.000–12.000 RON bis zu 15.000 RON für die schwersten Kategorien — Nichtvorlage erforderlicher Produktunterlagen bei Behörden und Nichtbereitstellung erforderlicher Barrierefreiheitsinformationen durch Dienstleistungsanbieter. Ob wiederholte Verstöße das Bußgeld weiter erhöhen, konnte anhand einer offiziellen Quelle nicht bestätigt werden.
Unterschiede zur EU-weiten Grundregel
Rumäniens Umsetzung stützt sich ebenso auf korrigierende Marktüberwachungsbefugnisse wie auf Bußgelder: Behörden können die Handelszulassung eines Akteurs für die Dauer der Nichteinhaltung aussetzen oder entziehen — ein Instrument mit mehr Alltagswirkung als die vergleichsweise bescheidene gesetzliche Bußgeldobergrenze von 15.000 RON (rund 2.860 €), die im Vergleich zu den fünf- und sechsstelligen Eurogrenzen mehrerer westeuropäischer Vergleichsländer niedrig ist. Die Durchsetzung ist nach Sektor aufgeteilt (ANPC als allgemeine/Standardbehörde, mit eigenen Bereichen für den audiovisuellen und den Verkehrsregulierer), statt in einer Stelle gebündelt zu sein. Rumänien hat zudem einen unter Vergleichsländern ungewöhnlichen gestaffelten Zeitplan eingebaut: Während die allgemeinen Barrierefreiheitspflichten wie überall in der EU ab dem 28.06.2025 gelten, bindet eine Bestimmung zur Bewertung der unverhältnismäßigen Belastung Akteure erst ab dem 28.06.2027, zwei volle Jahre später.
Wie man sich beschwert
Verbraucher können online über das Portal eservicii.anpc.ro der ANPC einreichen, das eine Kontoerstellung erfordert und sowohl förmliche Beschwerden ('cu număr de înregistrare, cu caracter juridic') als auch schnelle Meldungen ohne rechtliche Wirkung anbietet. Die ANPC betreibt zudem ein separates SAL/ADR-Portal für die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Händlern sowie eine Eskalationsseite bei verspäteter Antwort, falls eine frühere Beschwerde die gesetzliche Antwortfrist überschreitet. Eine persönliche Einreichung ist auch am Hauptsitz der ANPC in Bukarest (Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–14:00) und bei regionalen Geschäftsstellen möglich. Ob Dritte (nicht nur der betroffene Verbraucher) eine Meldung einreichen können, eine Anonymitätsregelung sowie eine gesetzlich zugesicherte Antwortzeit speziell für dieses Gesetz werden auf der Seite nicht genannt; die allgemeinen Bearbeitungsfristen der ANPC gelten.
Häufige Fragen zum EAA in Rumänien
- Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Rumänien?
- Rumänien legt in seinem Umsetzungsgesetz keinen einzigen festen Eurobetrag fest. Das Bußgeld (Art.
- Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Rumänien durch?
- Autoritatea Națională pentru Protecția Consumatorilor (ANPC) — allgemeine/Standard-Marktüberwachungsbehörde (Art. 19), direkt zuständig für Hardware, Selbstbedienungsterminals, E-Reader und Bankdienstleistungen; Sektorregulierer sind für ihre eigenen Bereiche zuständig, z. B. der Nationale Rat für audiovisuelle Medien (CNA) für audiovisuelle Mediendienste und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur für verkehrsbezogene Dienstleistungen. Details unter https://www.anpc.ro/.
- Seit wann gilt der EAA in Rumänien?
- Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Rumänien durch Rumäniens nationales Umsetzungsgesetz.
- Sind kleine Unternehmen in Rumänien vom EAA ausgenommen?
- Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Rumänien, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.
- Wie melde ich eine nicht barrierefreie Website in Rumänien?
- Beschwerden laufen über den nationalen Beschwerdeweg unter https://eservicii.anpc.ro/. Die oben genannte Aufsichtsbehörde kümmert sich getrennt davon um die Marktüberwachung.
Offizielle Quelle: https://legislatie.just.ro/public/DetaliiDocument/257778
Geprüft am 2026-09-29. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.