← Alle Länder · Vollständiger EAA-Leitfaden (Englisch)· 🌐 English · Español
EAA: Tschechien
CZDiese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Tschechien konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).
- Gilt ab
- 2025-06-28
- Höchststrafe
- Kein fester Eurobetrag festgelegt — Details dazu.
- Zuständige Behörde
- Česká obchodní inspekce (ČOI, Tschechische Handelsinspektion) — allgemeine Aufsichtsbehörde für Produkte und die meisten Dienstleistungen; Sektorregulierer sind für ihre eigenen Bereiche zuständig: Český telekomunikační úřad für elektronische Kommunikationsdienste, Rada pro rozhlasové a televizní vysílání für audiovisuelle Mediendienste, Drážní úřad für den Schienenpersonenverkehr, die Zivilluftfahrtbehörde für den Flugverkehr, die staatliche Schifffahrtsbehörde für den Wasserverkehr, das Verkehrsministerium für den internationalen Bus-/Fernbusverkehr sowie regionale oder Prager Kommunalbehörden für den Nahverkehr. — https://coi.gov.cz/
- Ausnahme für Kleinstunternehmen
- Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen
Was sollten Sie auf Ihrer eigenen Website prüfen?
Beginnen Sie mit einer Produktseite, Buchungsseite oder einer anderen Seite, die Ihre Kunden nutzen. Erhalten Sie kostenlose automatisierte Ergebnisse und fragen Sie den KI-Assistenten nach Lösungen. Kein Benutzerkonto erforderlich.
Website bereits geprüft? Kostenlosen Erklärungsentwurf erstellen (auf Englisch)
- Nationales Gesetz
- Zákon č. 424/2023 Sb., o požadavcích na přístupnost některých výrobků a služeb
- Beschwerde einreichen
- https://coi.gov.cz/pro-spotrebitele/spotrebitelsky-pruvodce/podani-stiznosti-podnetu-dotazu/
- Anmerkungen
- Die Bußgelder (§ 25 des Gesetzes Nr. 424/2023 Sb.) sind in tschechischen Kronen festgelegt, nicht in Euro: bis zu 10.000.000 Kč für die schwersten Verstöße, etwa das Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts oder die Missachtung einer Korrekturanordnung, mit niedrigeren gesetzlichen Stufen — bis zu 5.000.000 Kč, 2.000.000 Kč und 1.000.000 Kč — für weniger schwere Verstöße. Anders als bei Polens Bußgeld handelt es sich um einen im Gesetz fest verankerten Betrag, keine jährlich neu berechnete Formel. Bei einem Referenzkurs von etwa 24,3 CZK/EUR am 10.08.2026 entspricht die oberste Stufe umgerechnet rund 412.000 € — nur zur Orientierung; rechtlich verbindlich ist stets der CZK-Betrag.
Wer in Tschechien zur Barrierefreiheit verpflichtet ist
Tschechiens Gesetz Nr. 424/2023 Sb. setzt den vollständigen Produkt- und Dienstleistungsbereich des EAA um: Allzweckcomputerhardware und Betriebssysteme für Verbraucher, Selbstbedienungsterminals (Zahlungsterminals, Fahrkartenausgabe- und -entwertungsautomaten), Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikation und den Zugang zu audiovisuellen Medien sowie E-Book-Lesegeräte, dazu Dienstleistungen wie elektronische Kommunikation, Zugang zu audiovisuellen Medien, Fahrgastinformationen im Flug-, Bus-, Bahn- und Wasserverkehr, Bankdienstleistungen, E-Books und E-Commerce. Hersteller tragen die primäre Pflicht, Barrierefreiheit einzuplanen und die technischen Unterlagen zusammenzustellen; Importeure und Vertreiber müssen bestätigen, dass diese Pflicht erfüllt wurde, bevor sie ein Produkt auf dem tschechischen Markt bereitstellen. Wie EU-weit gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro) nur für Dienstleistungsanbieter — ein Kleinstunternehmen, das ein vom Gesetz erfasstes physisches Produkt herstellt, hat keine entsprechende Ausnahme von den Produktregeln.
Was bei Verstößen passiert
Die ČOI ist die allgemeine Aufsichtsbehörde für Produkte und die meisten Dienstleistungen, doch mehrere Sektoren sind eigenen Regulierern zugewiesen: das tschechische Telekommunikationsamt für elektronische Kommunikation, der Rat für Rundfunk und Fernsehen für audiovisuelle Medien, die Eisenbahnbehörde für den Schienenverkehr, die Zivilluftfahrtbehörde für den Flugverkehr, die staatliche Schifffahrtsbehörde für den Wasserverkehr, das Verkehrsministerium für internationale Busdienste sowie regionale oder Prager Kommunalbehörden für den Nahverkehr. Stellt die ČOI ein nicht konformes Produkt oder eine nicht konforme Dienstleistung fest, muss der Anbieter zunächst innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist Abhilfe schaffen; erst wenn diese Maßnahmen ausbleiben oder unzureichend sind, eskaliert die ČOI zur Marktrücknahme oder zu einem Bußgeld. Die schwersten Verstöße werden mit bis zu 10.000.000 Kč geahndet, mit niedrigeren gesetzlichen Stufen für weniger schwere Verstöße.
Unterschiede zur EU-weiten Grundregel
Tschechiens auffälligstes Merkmal ist die Währung: Die Bußgeldobergrenze ist in tschechischen Kronen festgelegt, nicht in Euro, und da Tschechien außerhalb der Eurozone liegt, verschiebt sich die tatsächliche Höhe des Bußgelds in Euro mit dem Wechselkurs, obwohl die Kronenzahl selbst gesetzlich fest steht — anders als Polens Bußgeld, das selbst eine jährlich neu berechnete Formel ist. Tschechien betreibt zudem eine ungewöhnlich feingliedrige sektorale Durchsetzung: Die gewöhnliche Marktüberwachung liegt zentral bei der ČOI, doch Schienenverkehr, Wasserverkehr, Luftfahrt, internationaler Busverkehr und Nahverkehr erhalten jeweils eigene benannte Regulierer — eine feinere Aufteilung, als sich die meisten Mitgliedstaaten für ein einziges Umsetzungsgesetz leisten. Das Gesetz gibt Anbietern zudem eine förmliche Frist zur Nachbesserung, bevor überhaupt ein Bußgeld möglich ist, statt direkt zu Sanktionen überzugehen.
Wie man sich beschwert
Verbraucher — und in der Praxis jeder, der ein Problem erkennt, nicht nur die betroffene Person — können bei der ČOI einen 'podnět' (Prüfanregung) über deren Online-E-Portal einreichen, das ohne Kontoerstellung nutzbar ist, oder per E-Mail, Datenbox oder Post; die Verbraucherinformationsseite der ČOI listet all diese Kanäle gemeinsam auf. Offizielle tschechische Regierungsangaben besagen, dass die ČOI einen eingereichten 'podnět' innerhalb von 30 Tagen bearbeiten soll. Für sektorspezifische Barrierefreiheitsbeschwerden, etwa zu einem Telekommunikationsprodukt oder einem Sender, ist stattdessen die jeweils zuständige Regulierungsbehörde der richtige Ansprechpartner.
Häufige Fragen zum EAA in Tschechien
- Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Tschechien?
- Tschechien legt in seinem Umsetzungsgesetz keinen einzigen festen Eurobetrag fest. Die Bußgelder (§ 25 des Gesetzes Nr.
- Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Tschechien durch?
- Česká obchodní inspekce (ČOI, Tschechische Handelsinspektion) — allgemeine Aufsichtsbehörde für Produkte und die meisten Dienstleistungen; Sektorregulierer sind für ihre eigenen Bereiche zuständig: Český telekomunikační úřad für elektronische Kommunikationsdienste, Rada pro rozhlasové a televizní vysílání für audiovisuelle Mediendienste, Drážní úřad für den Schienenpersonenverkehr, die Zivilluftfahrtbehörde für den Flugverkehr, die staatliche Schifffahrtsbehörde für den Wasserverkehr, das Verkehrsministerium für den internationalen Bus-/Fernbusverkehr sowie regionale oder Prager Kommunalbehörden für den Nahverkehr. Details unter https://coi.gov.cz/.
- Seit wann gilt der EAA in Tschechien?
- Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Tschechien durch Tschechiens nationales Umsetzungsgesetz.
- Sind kleine Unternehmen in Tschechien vom EAA ausgenommen?
- Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Tschechien, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.
- Wie melde ich eine nicht barrierefreie Website in Tschechien?
- Beschwerden laufen über den nationalen Beschwerdeweg unter https://coi.gov.cz/pro-spotrebitele/spotrebitelsky-pruvodce/podani-stiznosti-podnetu-dotazu/. Die oben genannte Aufsichtsbehörde kümmert sich getrennt davon um die Marktüberwachung.
Offizielle Quelle: https://e-sbirka.gov.cz/sb/2023/424
Geprüft am 2026-09-29. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.