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EAA: Slowakei

SK

Zuletzt geprüft am 2026-09-29

Diese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Slowakei konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).

Gilt ab
2025-06-28
Höchststrafe
400.000 €
Zuständige Behörde
Slovenská obchodná inšpekcia (SOI, Slowakische Handelsinspektion) — im Gesetz (§8(1)) benannte alleinige allgemeine Aufsichtsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen; die Barrierefreiheit elektronischer Kommunikationsdienste ist separat durch die in §2(5)/§5 des Gesetzes genannte sektorale Telekommunikationsregulierung geregelt, außerhalb der direkten Zuständigkeit der SOI. — https://www.soi.sk
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen

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Nationales Gesetz
Zákon č. 351/2022 Z. z. o prístupnosti výrobkov a služieb pre osoby so zdravotným postihnutím a o zmene a doplnení niektorých zákonov
Anmerkungen
Zwei Regelungen. Dienstleistungen (Gesetz 351/2022, §10(2)): Die Slowakische Handelsinspektion kann 200 € bis 3 % des Vorjahresumsatzes verhängen, gedeckelt auf 6.000 € bei fehlender Barrierefreiheit oder fehlenden Barrierefreiheitsinformationen, 20.000 € bei fehlender Überwachung, Meldung oder Abhilfe und 30.000 € bei fehlender Kooperation oder fehlenden Unterlagen; nach §10(3) muss das Bußgeld für zwei dieser Verstöße entfallen, wenn der Anbieter Korrekturmaßnahmen ergreift. Produkte fallen unter das allgemeine Produktkonformitätsgesetz (Gesetz 56/2018, §28): Wer ein Produkt bereitstellt, das dessen Anforderungen nicht erfüllt, zahlt 200 € bis 200.000 €, bei Wiederholung innerhalb eines Jahres bis zum Doppelten, sodass 400.000 € der höchste Betrag ist. Elektronische Kommunikationsdienste regelt gesondert das Gesetz über elektronische Kommunikation.

Wer in Slowakei zur Barrierefreiheit verpflichtet ist

Die Slowakei setzt mit dem Gesetz Nr. 351/2022 Z.z. dieselbe EU-Produkt-/Dienstleistungsliste um — Computer, Smartphones, E-Reader, Selbstbedienungsterminals und Geräte für den Zugang zu digitalen Fernsehdiensten auf der Produktseite; E-Commerce, Banken, E-Books, elektronische Kommunikation und Fahrgastinformationen auf der Dienstleistungsseite — mit der STN EN 301 549 (der slowakischen Übernahme der harmonisierten Norm EN 301 549) als Konformitätsvermutungsweg. § 2(3) wendet die übliche EU-Ausnahme für Kleinstunternehmen nur auf Dienstleistungen an: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro müssen ihre Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten, während die Herstellungspflichten unabhängig von der Größe gelten. § 6(1) verpflichtet Dienstleistungsanbieter zusätzlich, der Aufsichtsbehörde jeden Barrierefreiheitsmangel zu melden und innerhalb eines Jahres nach dieser Meldung Korrekturmaßnahmen zu ergreifen — eine Pflicht zur Compliance-Planung, die zusätzlich zur, nicht anstelle der zugrunde liegenden Barrierefreiheitspflicht besteht. Hersteller, Importeure, Vertreiber und Bevollmächtigte tragen die aus dem allgemeinen EU-Produktrecht bekannten Konformitätsbewertungs- und Dokumentationspflichten.

Was bei Verstößen passiert

Die Slovenská obchodná inšpekcia (SOI) ist nach §8(1) die allgemeine Aufsichtsbehörde, die zugleich öffentliche 'podnety' (Meldungen) untersuchen und einen Jahrestätigkeitsbericht veröffentlichen muss. Vor jedem Bußgeld gibt §10(3) Akteuren einen echten Ausweg: Die SOI muss das Bußgeld für zwei der drei Verstoßkategorien — Nichtgewährleistung der Barrierefreiheit und Nichtoffenlegung von Barrierefreiheitsinformationen — erlassen, wenn der Anbieter die nach §6(1)(e) geforderten Korrekturmaßnahmen ergreift. Bußgelder nach §10(2) steigen mit dem Umsatz statt fest zu sein: Die SOI kann eine Strafe von 200 € bis zu 3 % des Vorjahresumsatzes verhängen, wobei dieser Prozentsatz je nach Verstoß gedeckelt ist — 6.000 € bei Barrierefreiheits-/Offenlegungsmängeln, 20.000 € bei fehlender Überwachung, Meldung oder Nachbesserung und 30.000 € bei Verweigerung von Kooperation oder Unterlagen. Da der Prozentsatz diese festen Obergrenzen nie überschreiten kann, sind 30.000 € das Höchste, was ein Dienstleister nach diesem Gesetz zahlen kann. Produkte fallen unter das allgemeine Produktkonformitätsgesetz (Gesetz 56/2018), wo Bußgelder bis 200.000 € reichen, bei Wiederholung innerhalb eines Jahres bis 400.000 €.

Unterschiede zur EU-weiten Grundregel

Die Bußgeldgestaltung ist das herausragende Merkmal der Slowakei: Statt einer einzigen festen Obergrenze legt §10(2) Bußgelder als 'bis zu 3 % des Vorjahresumsatzes' fest und deckelt diesen Prozentsatz dann durch feste Obergrenzen von 6.000 €/20.000 €/30.000 € je nach verletzter Pflicht — ein Hybrid, der für kleine Akteure nach unten skaliert, ohne je eine bekannte Zahl zu überschreiten, anders als echte offene Umsatzformeln. Diese Gestaltung gilt nur für Dienstleistungen; Produkte werden nach dem allgemeinen Produktkonformitätsgesetz mit bis zu 200.000 € geahndet. Der automatische Bußgelderlass nach §10(3) für Akteure, die Korrekturmaßnahmen ergreifen, ist zudem großzügiger als die meisten Umsetzungen: Es handelt sich um ein gesetzliches 'muss erlassen' für zwei von drei Verstoßkategorien, keine Ermessensnachsicht. Die Durchsetzung ist vergleichsweise zentralisiert — die SOI ist in §8 als alleinige allgemeine Aufsichtsbehörde benannt, nur elektronische Kommunikationsdienste sind an eine separate sektorale Telekommunikationsregulierung ausgegliedert, statt der mehrbehördlichen sektoralen Aufteilung, wie sie sowohl Kroatien als auch Slowenien nutzen.

Wie man sich beschwert

Jeder — nicht nur ein betroffener Verbraucher — kann kostenlos einen 'podnet' (Meldung) bei der SOI einreichen; die Behörde gibt an, Hinweise 'der Öffentlichkeit, insbesondere Verbrauchern, Verbraucherverbänden und anderen Behörden' zu berücksichtigen. Die eigene Seite verweist Meldende auf ein Online-Einreichungsformular oder eine postalische Beschwerde an die Zentrale Inspektion (Ústredný inšpektorát SOI, Bajkalská 21/A, P.O. BOX 29, 827 99 Bratislava). Die Seite bietet keine ausdrückliche anonyme Einreichungsoption oder eine veröffentlichte Zusicherung zur Antwortzeit und unterscheidet formlose 'podnety' von formell geregelten 'sťažnosti', für die ein eigenes gesetzliches Verfahren gilt. Es gibt keinen eigenen Kanal für Barrierefreiheit; entsprechende Meldungen laufen über die allgemeine Verbraucherschutzeinreichung der SOI zusammen mit allen anderen verbraucherrechtlichen Angelegenheiten.

Häufige Fragen zum EAA in Slowakei

Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Slowakei?
Die Höchststrafe beträgt 400.000 €. Zwei Regelungen.
Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Slowakei durch?
Slovenská obchodná inšpekcia (SOI, Slowakische Handelsinspektion) — im Gesetz (§8(1)) benannte alleinige allgemeine Aufsichtsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen; die Barrierefreiheit elektronischer Kommunikationsdienste ist separat durch die in §2(5)/§5 des Gesetzes genannte sektorale Telekommunikationsregulierung geregelt, außerhalb der direkten Zuständigkeit der SOI. Details unter https://www.soi.sk.
Seit wann gilt der EAA in Slowakei?
Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Slowakei durch Slowakeis nationales Umsetzungsgesetz.
Sind kleine Unternehmen in Slowakei vom EAA ausgenommen?
Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Slowakei, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.
Wie melde ich eine nicht barrierefreie Website in Slowakei?
Beschwerden laufen über den nationalen Beschwerdeweg unter https://www.soi.sk/podavanie-podnetov-staznosti-navrhov-a-ziadosti. Die oben genannte Aufsichtsbehörde kümmert sich getrennt davon um die Marktüberwachung.

Offizielle Quelle: https://static.slov-lex.sk/static/SK/ZZ/2022/351/20250628.html
Geprüft am 2026-09-29. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.

Diese Seite ist eine Übersetzung der englischen accessmandate-Länderseite und keine Rechtsberatung. Zahlen, Daten und Rechtstexte stammen aus derselben geprüften Datenbank wie die englische Version.