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EAA: Slowenien
SIDiese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Slowenien konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).
- Gilt ab
- 2025-06-28
- Höchststrafe
- 40.000 €
- Zuständige Behörde
- Tržni inšpektorat Republike Slovenije (TIRS, Marktinspektorat) — federführend bei Produkten, E-Commerce und einem Teil der Aufsicht über Bankdienstleistungen (Art. 26, Art. 30); Sektorregulierer sind für ihre eigenen Bereiche zuständig: AKOS (Agencija za komunikacijska omrežja in storitve) für elektronische Kommunikation, audiovisuelle Mediendienste und E-Books; die slowenische Zentralbank und die Wertpapieraufsicht für andere Aspekte der Bankdienstleistungen; die Zivilluftfahrtbehörde für den Flugverkehr; das Infrastrukturinspektorat für den Busverkehr; die Schifffahrtsverwaltung für den Wasserverkehr. — https://www.gov.si/en/state-authorities/bodies-within-ministries/market-inspectorate/
- Ausnahme für Kleinstunternehmen
- Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen
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- Nationales Gesetz
- Zakon o dostopnosti do proizvodov in storitev za invalide (ZDPSI) (Uradni list RS, št. 14/23)
- Beschwerde einreichen
- https://e-uprava.gov.si/si/podrocja/drzava-druzba/inspekcijski-postopki/prijava-trzni-inspekciji.html
- Anmerkungen
- Feste Eurorahmen, gestaffelt nach Unternehmensgröße und Verstoßart (keine Umsatzformel). Höchster Rahmen: Hersteller/Importeure/Bevollmächtigte nicht konformer Produkte, 3.000–40.000 € für größere juristische Personen nach Artikel 34(1) (Einzelunternehmer und Selbständige: 2.000–15.000 €). Dienstleistungsbezogene Bußgelder sind niedriger und ebenfalls nach Größe gestaffelt: elektronische Kommunikation und audiovisuelle Medien 500–5.000 € (klein) / 1.000–10.000 € (mittel/groß, Art. 35-36); E-Books 400–2.000 € / 800–4.000 € (Art. 37); Banken und E-Commerce 500–5.000 € / 1.000–10.000 € (Art. 39-40). Das Gesetz wurde im Januar 2023 vom Državni zbor verabschiedet und trat formal 15 Tage nach seiner Veröffentlichung am 3. Februar 2023 in Kraft, doch Artikel 46 verschob die Anwendung der materiellen Barrierefreiheitspflichten ausdrücklich auf den 28. Juni 2025, entsprechend der EU-weiten Frist — ein Vorlauf von rund 2,5 Jahren, ungewöhnlich unter den auf dieser Seite erfassten Ländern.
Wer in Slowenien zur Barrierefreiheit verpflichtet ist
Sloweniens Zakon o dostopnosti do proizvodov in storitev za invalide (ZDPSI) erfasst nach Artikel 3 die übliche EAA-Produktliste (Computer, Smartphones, E-Reader, Selbstbedienungsterminals, digitale Fernsehgeräte) und Dienstleistungsliste (E-Commerce, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, elektronische Kommunikation, Zugangsdienste zu audiovisuellen Medien sowie Fahrgastinformationen im Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr). Wie andernorts in der EU gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach Artikel 4(2) — weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro — nur für Dienstleistungsanbieter; Hersteller, Importeure und Vertreiber physischer Produkte müssen unabhängig von der Unternehmensgröße konform sein. Sloweniens Gesetz sticht durch seine ungewöhnlich frühe Verabschiedung hervor: Der Državni zbor beschloss es im Januar 2023, über zwei Jahre vor der EU-weiten Frist am 28. Juni 2025, und gab Unternehmen damit einen langen Vorlauf zwischen dem formalen Inkrafttreten des Gesetzes (Mitte Februar 2023) und dem tatsächlichen Geltungsbeginn (28. Juni 2025, gemäß Artikel 46). Wirtschaftsakteure unterliegen den üblichen EU-Produktrechtspflichten — Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation —, während Dienstleistungsanbieter barrierefreie Dienstleistungsinformationen und Beschwerdekanäle vorhalten müssen.
Was bei Verstößen passiert
Der TIRS führt die Durchsetzung bei Produkten und E-Commerce mit einem zwingenden zweistufigen Verwarnungsverfahren vor jedem Bußgeld. Nach Artikel 27 verlangt der TIRS bei Feststellung eines nicht konformen Produkts zunächst 'geeignete Korrekturmaßnahmen' innerhalb einer angemessenen Frist; erst wenn diese Frist ungenutzt verstreicht, fordert der TIRS die Rücknahme oder den Rückruf des Produkts vom Markt — und erst nach diesem zweiten Versäumnis führt ein Fall zu den in den Artikeln 34–40 festgelegten Bußgeldern. Artikel 29 erlaubt für rein formale Mängel (fehlende Kennzeichnung oder Unterlagen) eine verkürzte Version dieses Verfahrens, wobei die Korrektur weiterhin zuerst erforderlich ist. Der TIRS hat Ermessen darüber, wie lang eine 'angemessene Frist' ist, statt nach einer festen gesetzlichen Tagesangabe zu arbeiten, was Inspektoren Flexibilität gibt, aber bedeutet, dass es keinen veröffentlichten Standardzeitplan gibt. Sektorregulierer (AKOS für Telekommunikation/audiovisuelle Medien, die slowenische Zentralbank für Banken, die Zivilluftfahrtbehörde für den Flugverkehr) führen nach Artikel 30 ein entsprechendes Verfahren in ihren eigenen Bereichen.
Unterschiede zur EU-weiten Grundregel
Slowenien ist der früheste Vorreiter unter den hier erfassten Ländern — sein Gesetz passierte den Državni zbor im Januar 2023, mehr als zwei Jahre vor der EU-Frist, und gab dem Markt damit einen langen Vorlauf. Die Aufteilung der Durchsetzung ähnelt strukturell der Kroatiens: Der TIRS ist für Produkte, E-Commerce und einen Teil der Bankenaufsicht zuständig, während AKOS elektronische Kommunikation und audiovisuelle Medien übernimmt und separate Behörden den Flug-, Bus- und Schiffsverkehr abdecken (Artikel 30). Die Bußgeldbeträge sind feste Eurorahmen statt einer Umsatzformel. Bei Produkten hängen sie von der Rechtsform ab: Ein Unternehmen, das nicht konforme Produkte herstellt oder einführt, riskiert 3.000–40.000 €, ein Einzelunternehmer 2.000–15.000 €. Bei Dienstleistungen staffeln sie sich zusätzlich nach Unternehmensgröße, wobei mittlere und große Unternehmen die doppelte Obergrenze kleinerer tragen (etwa 1.000–10.000 € statt 500–5.000 € im E-Commerce und Bankwesen).
Wie man sich beschwert
Sloweniens eUprava-Portal bietet eine eigene TIRS-Beschwerdeseite mit zwei Wegen: eine signierte Meldung mit elektronischer Identität (z. B. einem qualifizierten digitalen Zertifikat) oder eine unsignierte Meldung, elektronisch, per Post oder persönlich bei einer regionalen TIRS-Geschäftsstelle. Die Seite bestätigt ausdrücklich, dass anonyme Meldungen erlaubt sind. Sie steht jedem offen, nicht nur der direkt betroffenen Person, wobei das Inspektorat anmerkt, dass es keine rein zwischen zwei Privatpersonen bestehenden Streitigkeiten behandelt. Eine bestimmte Zusicherung zur Antwortzeit wird auf der Seite nicht veröffentlicht. Beschwerden zu Dienstleistungen außerhalb der Zuständigkeit des TIRS (Telekommunikation, audiovisuelle Medien, Banken, Verkehr) sollten stattdessen an die jeweils zuständige Sektorbehörde gehen.
Häufige Fragen zum EAA in Slowenien
- Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Slowenien?
- Die Höchststrafe beträgt 40.000 €. Feste Eurorahmen, gestaffelt nach Unternehmensgröße und Verstoßart (keine Umsatzformel).
- Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Slowenien durch?
- Tržni inšpektorat Republike Slovenije (TIRS, Marktinspektorat) — federführend bei Produkten, E-Commerce und einem Teil der Aufsicht über Bankdienstleistungen (Art. 26, Art. 30); Sektorregulierer sind für ihre eigenen Bereiche zuständig: AKOS (Agencija za komunikacijska omrežja in storitve) für elektronische Kommunikation, audiovisuelle Mediendienste und E-Books; die slowenische Zentralbank und die Wertpapieraufsicht für andere Aspekte der Bankdienstleistungen; die Zivilluftfahrtbehörde für den Flugverkehr; das Infrastrukturinspektorat für den Busverkehr; die Schifffahrtsverwaltung für den Wasserverkehr. Details unter https://www.gov.si/en/state-authorities/bodies-within-ministries/market-inspectorate/.
- Seit wann gilt der EAA in Slowenien?
- Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Slowenien durch Sloweniens nationales Umsetzungsgesetz.
- Sind kleine Unternehmen in Slowenien vom EAA ausgenommen?
- Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Slowenien, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.
- Wie melde ich eine nicht barrierefreie Website in Slowenien?
- Beschwerden laufen über den nationalen Beschwerdeweg unter https://e-uprava.gov.si/si/podrocja/drzava-druzba/inspekcijski-postopki/prijava-trzni-inspekciji.html. Die oben genannte Aufsichtsbehörde kümmert sich getrennt davon um die Marktüberwachung.
Offizielle Quelle: https://www.uradni-list.si/glasilo-uradni-list-rs/vsebina/2023-01-0238
Geprüft am 2026-09-29. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.