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EAA: Italien

IT

Zuletzt geprüft am 2026-09-29

Diese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Italien konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).

Gilt ab
2025-06-28
Höchststrafe
Kein fester Eurobetrag festgelegt — Details dazu.
Zuständige Behörde
Agenzia per l'Italia Digitale (AgID) — für Dienstleistungen; Marktüberwachungsbehörden — für Produkte — https://www.agid.gov.it
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen

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Der Scan prüft eine einzelne Seite. Er stellt weder fest, ob das EAA für Ihr Unternehmen gilt, noch weist er Rechtskonformität nach. Manuelle Tests bleiben erforderlich.

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Nationales Gesetz
Decreto Legislativo 27 maggio 2022, n. 82
Anmerkungen
Bußgelder von 5.000 € bis 40.000 € bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen, bemessen nach Umfang der Nichtkonformität, Zahl der nicht konformen Produkte oder Dienstleistungen und Zahl der betroffenen Nutzer (D.Lgs. 82/2022, Art. 24(1)); 2.500 € bis 30.000 € bei Missachtung behördlicher Maßnahmen oder fehlender Kooperation (Art. 24(2)-(3)). Unternehmen, die Dienstleistungen über Websites oder Apps anbieten und in den letzten drei Jahren durchschnittlich mehr als 500 Millionen € Umsatz erzielt haben, unterliegen stattdessen der Sanktion der Legge Stanca: Nach einer erfolglosen Abmahnung kann AgID bis zu 5 % des Umsatzes verhängen (Gesetz 4/2004, Art. 9(1-bis)). Wegen dieser umsatzbezogenen Obergrenze gibt es keinen einheitlichen festen Euro-Höchstbetrag. Außerdem können Marktrücknahme oder Rückruf angeordnet werden.

Wer in Italien zur Barrierefreiheit verpflichtet ist

Das Dekret erfasst Wirtschaftsakteure, die die genannten Produkte und Dienstleistungen in Verkehr bringen oder erbringen: Computerhardware, Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, POS-Terminals, Fahrkartenautomaten) sowie Dienstleistungen mit starkem digitalem Bezug wie E-Commerce, Online-Banking, Streaming-Plattformen und Verkehrsdienstleistungen. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, Umsatz oder Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro) betrifft die Dienstleistungsseite — Websites, E-Commerce, Apps, Online-Banking —, erstreckt sich aber nicht auf physische Produkte, die dasselbe Kleinstunternehmen in Verkehr bringt.

Was bei Verstößen passiert

AgID verfolgt ein strukturiertes, mehrstufiges Verfahren, statt direkt zu einem Bußgeld zu greifen. Zunächst wird ein direkter Austausch mit dem Unternehmen gesucht, das Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Handeln erhält. Bestätigt sich eine Meldung als echte Nichtkonformität, muss das Unternehmen in der Regel innerhalb von 30 Tagen einen Sanierungsplan vorlegen und das Problem innerhalb einer dem Schweregrad angemessenen Frist beheben. Erst wenn das Unternehmen danach immer noch nicht konform ist, leitet AgID das förmliche Sanktionsverfahren ein. Die Bußgelder reichen von 5.000 € bis 40.000 €; bei Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 500 Millionen € Umsatz, die Dienstleistungen über Websites oder Apps anbieten, kann AgID stattdessen bis zu 5 % des Umsatzes verhängen.

Unterschiede zur EU-weiten Grundregel

Die auffälligste Besonderheit des italienischen Systems ist der Meldekanal für Bürger: Jeder kann über eine eigene Plattform, authentifiziert mit SPID oder CIE (Italiens digitalen Identitätssystemen), eine förmliche Beschwerde wegen mangelnder Barrierefreiheit direkt bei AgID einreichen, und diese Meldung löst selbst das oben beschriebene Prüfverfahren aus. Nur wenige andere Mitgliedstaaten geben normalen Nutzern einen derart direkten Zugang zum eigenen Durchsetzungsverfahren der Aufsichtsbehörde — die meisten leiten Beschwerden stattdessen über allgemeine Verbraucherschutzstellen.

Wie man sich beschwert

Die Meldung erfolgt über die eigene Beschwerdeplattform von AgID für Barrierefreiheit, für die eine Anmeldung mit SPID oder CIE erforderlich ist. Beschreiben Sie den Dienst und den konkreten technischen Grund, warum er nicht nutzbar ist — diese Meldung startet das Prüfverfahren von AgID und verpflichtet den Anbieter zur Stellungnahme sowie, bei bestätigtem Problem, zur Vorlage eines Sanierungsplans.

Häufige Fragen zum EAA in Italien

Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Italien?
Italien legt in seinem Umsetzungsgesetz keinen einzigen festen Eurobetrag fest. Bußgelder von 5.000 € bis 40.000 € bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen, bemessen nach Umfang der Nichtkonformität, Zahl der nicht konformen Produkte oder Dienstleistungen und Zahl der betroffenen Nutzer (D.Lgs.
Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Italien durch?
Agenzia per l'Italia Digitale (AgID) — für Dienstleistungen; Marktüberwachungsbehörden — für Produkte. Details unter https://www.agid.gov.it.
Seit wann gilt der EAA in Italien?
Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Italien durch Decreto Legislativo 27 maggio 2022, n. 82.
Sind kleine Unternehmen in Italien vom EAA ausgenommen?
Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Italien, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.

Offizielle Quelle: https://www.normattiva.it/eli/id/2022/07/01/22G00089/CONSOLIDATED
Geprüft am 2026-09-29. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.

Diese Seite ist eine Übersetzung der englischen accessmandate-Länderseite und keine Rechtsberatung. Zahlen, Daten und Rechtstexte stammen aus derselben geprüften Datenbank wie die englische Version.