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EAA: Litauen

LT

Zuletzt geprüft am 2026-09-29

Diese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Litauen konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).

Gilt ab
2025-06-28
Höchststrafe
15.000 €
Zuständige Behörde
Valstybinė vartotojų teisių apsaugos tarnyba (VVTAT / Staatlicher Dienst für Verbraucherrechtsschutz) — Hauptbehörde, zuständig für die meisten Produkte (Computer, Selbstbedienungsterminals, E-Reader) und Dienstleistungen (Banken, E-Books, E-Commerce). Sektorregulierer sind für ihre eigenen Bereiche zuständig: Lietuvos transporto saugos administracija (LTSA) für verkehrsbezogene Dienstleistungselemente und im Schienenverkehr interoperable Produkte; Lietuvos Respublikos ryšių reguliavimo tarnyba (RRT) für elektronische Kommunikationsdienste; Lietuvos radijo ir televizijos komisija (LRTK) für audiovisuelle Zugangsprodukte und -dienste. — https://vvtat.lrv.lt/
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen

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Nationales Gesetz
Lietuvos Respublikos gaminių ir paslaugų prieinamumo reikalavimų įstatymas (No. XIV-1633)
Anmerkungen
Artikel 23 legt eine gestufte Bußgeldstruktur statt eines einzelnen Höchstbetrags fest: 500–2.500 € für das Inverkehrbringen/Erbringen eines nicht konformen Produkts oder einer nicht konformen Dienstleistung; 1.000–6.500 € bei Missachtung einer Beschränkungs-, Rücknahme- oder Dienstleistungsstopp-Anordnung einer Marktüberwachungsbehörde; 2.500–15.000 €, wenn das nicht konforme Produkt oder die nicht konforme Dienstleistung tatsächlichen Schaden für die Gesundheit eines Verbrauchers oder Endnutzers verursacht hat. Artikel 23(4) setzt das tatsächliche Bußgeld zunächst auf den Mittelwert des jeweiligen Rahmens und verschiebt ihn dann bei erschwerenden Umständen (Wiederholung innerhalb eines Jahres; Behinderung der Untersuchung) in Richtung Obergrenze oder bei mildernden Umständen (freiwillige Schadensverhinderung; freiwillige Entschädigung) in Richtung Untergrenze. Eine Verwarnung kann die niedrigste Stufe ersetzen, wenn ein nicht konformes Produkt freiwillig zurückgezogen wird, bevor es Verbraucher erreicht. Bußgelder/Verwarnungen müssen innerhalb von 5 Jahren nach dem Verstoß verhängt werden (Art. 25).

Wer in Litauen zur Barrierefreiheit verpflichtet ist

Litauens Gesetz setzt den vollen Anwendungsbereich des EAA um: Computer und Betriebssysteme, Selbstbedienungsterminals (Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrkarten-/Check-in-Automaten, interaktive Informationsterminals), Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikation, Geräte für den Zugang zu audiovisuellen Medien sowie E-Reader bei den Produkten; elektronische Kommunikation, audiovisuelle Zugangsdienste, Fahrgastinformationselemente im Flug-, Bus-, Schiffs- und Bahnverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books samt Software sowie E-Commerce bei den Dienstleistungen. Es erweitert die Barrierefreiheitspflichten zudem auf den nationalen Notrufdienst 112. Artikel 7(1) gewährt die einzige ausdrückliche Ausnahme des Gesetzes: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigten, unter 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme), die Dienstleistungen erbringen, sind vollständig ausgenommen. Herstellende Kleinstunternehmen sind nicht von den Produktanforderungen selbst ausgenommen, erhalten aber geringere Auflagen, wenn sie sich auf die Einrede der unverhältnismäßigen Belastung berufen. Alle anderen Akteure müssen ab dem 28. Juni 2025 konform sein, mit Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 für Dienstleistungen, die bereits bestehende, nicht konforme Produkte nutzen, und für vor dieser Frist geschlossene Verträge.

Was bei Verstößen passiert

Die Durchsetzung ist nach Kategorie auf vier Marktüberwachungsbehörden verteilt. Ein Fall beginnt mit einer Beschwerde — eingereicht von einem Verbraucher, Endnutzer, einer staatlichen/kommunalen Stelle, einem Verbraucherverband oder jeder anderen interessierten Person (Art. 26(2), nicht auf die betroffene Person beschränkt) — oder auf Eigeninitiative der Behörde. Ermittler können Betriebsräume prüfen, Unterlagen verlangen und Produkte stichprobenartig untersuchen (Art. 21). Wird ein Verstoß festgestellt, erlässt die Behörde in der Regel zunächst eine begründete schriftliche Mitteilung mit Korrekturanordnung innerhalb einer angemessenen Frist, mindestens 3 Werktage (Art. 19, 20, 21(1)(7)); erst anhaltende Nichteinhaltung führt zu Marktbeschränkung, Rücknahme oder Bußgeld. Der Akteur erhält mindestens 14 Tage schriftliche Ankündigung vor einer förmlichen Anhörung, kann die Beweise einsehen und eine mündliche Anhörung beantragen. Eine Entscheidung muss innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Ermittlungsakte bei der Behörde ergehen. Entscheidungen können innerhalb eines Monats bei einem Verwaltungsgericht angefochten werden (Art. 27).

Unterschiede zur EU-weiten Grundregel

Litauen teilt die Durchsetzung vierfach nach Sektor — die VVTAT als verbraucherorientierte Generalistin, dazu eigene Regulierer für Verkehr, Telekommunikation und Rundfunkmedien — näher am lettischen Modell als an einem Ein-Behörden-Land wie Österreich. Besonders ist die ausdrücklich nach Schaden und Missachtung gestufte Bußgeldstruktur statt einer einzigen Obergrenze: ein moderater Rahmen für ein erstmalig nicht konformes Produkt/Dienstleistung, ein höherer Rahmen bei Missachtung einer Marktüberwachungsanordnung und ein Spitzenrahmen speziell für Fälle mit tatsächlichem gesundheitlichem Schaden für Verbraucher. Das Gesetz kodifiziert förmliche erschwerende/mildernde Umstände, die das Bußgeld mechanisch vom Mittelwert des Rahmens verschieben — ein Grad an Verfahrensdetail weit über der bloßen Richtlinie. Eine gesetzliche Fünfjahresverjährungsfrist für die Verhängung von Bußgeldern sowie eine verpflichtende Wirksamkeitsüberprüfung des Gesetzes 3 Jahre nach Inkrafttreten sind weitere nationale Ergänzungen.

Wie man sich beschwert

Artikel 26(2) lässt praktisch jeden einen Fall auslösen — einen Verbraucher, einen Endnutzer, eine staatliche oder kommunale Einrichtung, einen Verbraucherverband oder eine andere interessierte Person, nicht nur die direkt betroffene Person. Beschwerden gehen an die jeweils für das Produkt oder die Dienstleistung zuständige der vier Marktüberwachungsbehörden; für die meisten Verbrauchsgüter und -dienstleistungen ist das die VVTAT, die einen elektronischen Online-Beschwerdekanal sowie ein Verbraucherantragsformular auf ihrer Website anbietet, neben Telefon und Post.

Häufige Fragen zum EAA in Litauen

Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Litauen?
Die Höchststrafe beträgt 15.000 €. Artikel 23 legt eine gestufte Bußgeldstruktur statt eines einzelnen Höchstbetrags fest: 500–2.500 € für das Inverkehrbringen/Erbringen eines nicht konformen Produkts oder einer nicht konformen Dienstleistung; 1.000–6.500 € bei Missachtung einer Beschränkungs-, Rücknahme- oder Dienstleistungsstopp-Anordnung einer Marktüberwachungsbehörde; 2.500–15.000 €, wenn das nicht konforme Produkt oder die nicht konforme Dienstleistung tatsächlichen Schaden für die Gesundheit eines Verbrauchers oder Endnutzers verursacht hat.
Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Litauen durch?
Valstybinė vartotojų teisių apsaugos tarnyba (VVTAT / Staatlicher Dienst für Verbraucherrechtsschutz) — Hauptbehörde, zuständig für die meisten Produkte (Computer, Selbstbedienungsterminals, E-Reader) und Dienstleistungen (Banken, E-Books, E-Commerce). Sektorregulierer sind für ihre eigenen Bereiche zuständig: Lietuvos transporto saugos administracija (LTSA) für verkehrsbezogene Dienstleistungselemente und im Schienenverkehr interoperable Produkte; Lietuvos Respublikos ryšių reguliavimo tarnyba (RRT) für elektronische Kommunikationsdienste; Lietuvos radijo ir televizijos komisija (LRTK) für audiovisuelle Zugangsprodukte und -dienste. Details unter https://vvtat.lrv.lt/.
Seit wann gilt der EAA in Litauen?
Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Litauen durch Litauens nationales Umsetzungsgesetz.
Sind kleine Unternehmen in Litauen vom EAA ausgenommen?
Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Litauen, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.

Offizielle Quelle: https://www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/8869165081dc11ed8df094f359a60216
Geprüft am 2026-09-29. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.

Diese Seite ist eine Übersetzung der englischen accessmandate-Länderseite und keine Rechtsberatung. Zahlen, Daten und Rechtstexte stammen aus derselben geprüften Datenbank wie die englische Version.