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EAA: Bulgarien

BG

Zuletzt geprüft am 2026-09-29

Diese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Bulgarien konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).

Gilt ab
2025-06-28
Höchststrafe
25.565 €
Zuständige Behörde
Aufgeteilt zwischen Produkten und Dienstleistungen, ohne zentrale Koordinierungsstelle: Държавна агенция за метрологичен и технически надзор (DAMTN, Staatliche Agentur für metrologische und technische Aufsicht) ist die alleinige Marktüberwachungsbehörde für Produkte (Art. 34); für Dienstleistungen verteilt Art. 54 die Aufsicht auf die jeweils bestehende Sektorbehörde, z. B. die Kommission für Verbraucherschutz (KZP) für allgemeine Verbraucherdienstleistungen, sowie Regulierer für Kommunikation, Medien, Verkehr und den Finanzsektor für ihre eigenen Bereiche. — https://www.damtn.government.bg/en/
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen

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Nationales Gesetz
Закон за изискванията за достъпност на продукти и услуги
Anmerkungen
Das Bußgeld (Kapitel Sechs, Art. 73–92 des Gesetzes über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, Amtsblatt Nr. 31/11. April 2025) ist nach Verstoßart und Täterart gestaffelt. Der höchste festgestellte Betrag findet sich in Art. 73 (Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts): eine 'имуществена санкция' (Vermögenssanktion, für Unternehmen) von 5.000–25.000 BGN bei Erstverstoß, verdoppelt auf 10.000–50.000 BGN bei Wiederholung innerhalb der gesetzlichen Frist; Einzelpersonen unterliegen einer niedrigeren 'глоба'-Stufe (1.000–5.000 / 2.000–10.000 BGN). Bulgarien führte den Euro zum 01.01.2026 als gesetzliches Zahlungsmittel ein (alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel seit 01.02.2026). Nach dem Gesetz zur Einführung des Euro in der Republik Bulgarien werden Lew-Beträge in bulgarischen Rechtsvorschriften nun zum festen, dauerhaften Umrechnungskurs von 1,95583 BGN = 1 € als Eurobeträge gelesen — anders als bei Ungarns oder Rumäniens variablen Währungen handelt es sich um eine gesetzliche Umrechnung, keine Marktschätzung. Bei Anwendung dieses festen Kurses auf die Obergrenze von 50.000 BGN bei Wiederholung ergeben sich rund 25.565 €. Eine offizielle Neuveröffentlichung dieses Gesetzes mit direkter Angabe in Euro nach der Umstellung konnte nicht gefunden werden; gesetzliche Rundungsregeln können den genauen umgerechneten Betrag leicht verändern.

Wer in Bulgarien zur Barrierefreiheit verpflichtet ist

Bulgarien setzte den EAA über zwei Jahre verspätet um — die Europäische Kommission verwies das Land im Juli 2024 wegen unterlassener Umsetzung an den EuGH —, bevor das Gesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen am 11.04.2025 schließlich verkündet wurde und, für seine Hauptbestimmungen, am 28.06.2025 in Kraft trat — trotz der verspäteten Verabschiedung passend zum EU-weiten Stichtag. Es erfasst die übliche EU-Liste an Produkten (Computerhardware und Betriebssysteme für Verbraucher, Smartphones und andere Endgeräte für elektronische Kommunikation, E-Reader, Selbstbedienungsterminals einschließlich Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten sowie Zahlungsterminals) und Dienstleistungen (E-Commerce, Banken, E-Books, elektronische Kommunikation, Zugangsdienste zu audiovisuellen Medien, Fahrgastinformationen). Zwei Bestimmungen erhielten spätere Fristen: Änderungen zur Barrierefreiheit der Notrufnummer 112 gelten erst ab dem 28.06.2027, während eine Änderung zu Sozialdienstleistungen sofort bei Veröffentlichung galt. Die übliche EU-Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt für Dienstleistungen (Art. 46(3)): Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und 2 Millionen Euro Umsatz sind vollständig von den Dienstleistungspflichten befreit, während Kleinstunternehmen, die physische Produkte herstellen, weiterhin den Produktanforderungen unterliegen, jedoch mit geringerer Dokumentationslast (Art. 3(4)).

Was bei Verstößen passiert

Die Durchsetzung ist zwischen Produkten und Dienstleistungen aufgeteilt. Für Produkte ist die DAMTN (Staatliche Agentur für metrologische und technische Aufsicht) die alleinige Marktüberwachungsbehörde (Art. 34) und handelt über ihre bestehende Produktinspektionsdirektion. Für Dienstleistungen verteilt Art. 54 die Aufsicht auf die jeweils bestehende Sektorbehörde — Kommunikation, Medien, Verkehr, Finanzaufsicht und Verbraucherschutzstellen einschließlich der KZP (Kommission für Verbraucherschutz) —, wobei jede die bereits in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Dienste beaufsichtigt, statt dass eine neue eigene Barrierefreiheitsinspektion geschaffen wird. Die Bußgelder (Kapitel Sechs, Artikel 73–92) sind als gestufte Verwaltungsstrafen strukturiert: eine niedrigere 'глоба' für Einzelpersonen und eine höhere 'имуществена санкция' (Vermögenssanktion) für Unternehmen, die sich bei Wiederholung innerhalb der gesetzlichen Frist etwa verdoppelt. Die schwerste Kategorie — das Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts (Art. 73) — zieht bei Erstverstoß eine Vermögenssanktion von 5.000–25.000 BGN nach sich, bei Wiederholung 10.000–50.000 BGN. Veröffentlichte Durchsetzungsentscheidungen konnten bislang nicht gefunden werden; die Regelung befindet sich im ersten Anwendungsjahr.

Unterschiede zur EU-weiten Grundregel

Bulgariens auffälligstes Merkmal liegt nicht im Barrierefreiheitsgesetz selbst, sondern daneben: Das Land führte den Euro zum 01.01.2026 ein (alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel ab 01.02.2026), Monate nachdem dieses Gesetz in Lew entworfen und verkündet worden war. Nach dem Gesetz zur Einführung des Euro gelten alle Lew-Beträge in bulgarischen Rechtsvorschriften — einschließlich der Bußgeldtabelle dieses Gesetzes — nun zum festen, dauerhaften Umrechnungskurs von 1,95583 BGN je 1 € als Eurobeträge, sodass Bulgariens Bußgeldzahlen anders als bei Ungarns oder Rumäniens weiterhin variablen Landeswährungen nun kraft Gesetzes feste Eurobeträge sind, keine Schätzungen. Statt einer koordinierenden Behörde weist Bulgarien Produkte einer einzigen dafür zuständigen Stelle (DAMTN) zu, während Dienstleistungen auf die jeweils bestehende Sektorbehörde verteilt werden (Art. 54) — näher am ungarischen Splittungsmodell als am österreichischen Ein-Behörden-Ansatz. Die Unterscheidung zwischen Einzelpersonen und Unternehmen sowie die automatische Verdopplung bei Wiederholung innerhalb einer gesetzlichen Frist sind zudem feingliedriger als die eher flachen Bußgeldtabellen der meisten Vergleichsländer.

Wie man sich beschwert

Für Dienstleistungen (die verbraucherorientiertere Kategorie — E-Commerce, Banken, Telekommunikation) gehen Beschwerden an die KZP, die Kommission für Verbraucherschutz, über kzp.bg: ein Online-Formular nach kostenloser Kontoerstellung, persönlich in jeder regionalen KZP-Geschäftsstelle, per Post oder per E-Mail. Die KZP gibt an, eine Beschwerde innerhalb eines Monats nach Eingang prüfen und beantworten zu wollen. Für konkret nicht konforme Produkte nimmt die DAMTN Meldungen über ihr eigenes Meldeportal entgegen, das Name und Kontaktdaten des Meldenden verlangt — es ist nicht anonym — sowie einen optionalen Dokumenten-Upload erlaubt. Keine der beiden Seiten beschränkt die Einreichung auf den direkt betroffenen Verbraucher, aber keine bestätigt ausdrücklich, dass Meldungen durch Dritte oder anonym akzeptiert werden.

Häufige Fragen zum EAA in Bulgarien

Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Bulgarien?
Die Höchststrafe beträgt 25.565 €. Das Bußgeld (Kapitel Sechs, Art.
Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Bulgarien durch?
Aufgeteilt zwischen Produkten und Dienstleistungen, ohne zentrale Koordinierungsstelle: Държавна агенция за метрологичен и технически надзор (DAMTN, Staatliche Agentur für metrologische und technische Aufsicht) ist die alleinige Marktüberwachungsbehörde für Produkte (Art. 34); für Dienstleistungen verteilt Art. 54 die Aufsicht auf die jeweils bestehende Sektorbehörde, z. B. die Kommission für Verbraucherschutz (KZP) für allgemeine Verbraucherdienstleistungen, sowie Regulierer für Kommunikation, Medien, Verkehr und den Finanzsektor für ihre eigenen Bereiche. Details unter https://www.damtn.government.bg/en/.
Seit wann gilt der EAA in Bulgarien?
Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Bulgarien durch Закон за изискванията за достъпност на продукти и услуги.
Sind kleine Unternehmen in Bulgarien vom EAA ausgenommen?
Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Bulgarien, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.
Wie melde ich eine nicht barrierefreie Website in Bulgarien?
Beschwerden laufen über den nationalen Beschwerdeweg unter https://kzp.bg/bg/kak-se-podava-zhalba-signal. Die oben genannte Aufsichtsbehörde kümmert sich getrennt davon um die Marktüberwachung.

Offizielle Quelle: https://dv.parliament.bg/DVWeb/showMaterialDV.jsp?idMat=233836
Geprüft am 2026-09-29. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.

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