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EAA: Polen
PLDiese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Polen konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).
- Gilt ab
- 2025-06-28
- Höchststrafe
- Kein fester Eurobetrag festgelegt — Details dazu.
- Zuständige Behörde
- Präsident des Vorstands des PFRON (Państwowy Fundusz Rehabilitacji Osób Niepełnosprawnych) — zentraler Koordinator und Empfänger von Beschwerden; sektorspezifische Behörden übernehmen ihre eigenen Bereiche, z. B. der Präsident des UKE für IKT/Elektronik und der Finanzombudsmann für Bankdienstleistungen — https://bip.pfron.org.pl/nadzor-rynku/
- Ausnahme für Kleinstunternehmen
- Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen
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- Nationales Gesetz
- Ustawa z dnia 26 kwietnia 2024 r. o zapewnianiu spełniania wymagań dostępności niektórych produktów i usług przez podmioty gospodarcze
- Beschwerde einreichen
- https://dostepnosc.pfron.org.pl/kafelki/skarga/skarga-na-bark-dostepnosci/zloz-skarge-na-brak-dostepnosci-2
- Anmerkungen
- Die Geldbuße (Artikel 73) ist auf das Zehnfache des durchschnittlichen nationalen Monatslohns des Vorjahres begrenzt, wie jährlich vom polnischen Statistikamt (GUS) veröffentlicht — ein variabler, kein fester Eurobetrag. Für 2025 liegt dieser Grundwert bei 8.903,56 PLN (Mitteilung des GUS-Präsidenten, 9. Februar 2026), sodass die aktuelle Obergrenze bei etwa 89.036 PLN liegt — umgerechnet rund 20.700 € beim EUR/PLN-Kurs von ~4,30 am 10.08.2026. Diese Umrechnung dient nur zur Orientierung; rechtlich verbindlich ist stets der PLN-Betrag, der jährlich neu berechnet wird.
Wer in Polen zur Barrierefreiheit verpflichtet ist
Polens Gesetz erfasst Hersteller, Importeure, Vertreiber und Dienstleistungsanbieter, die Produkte oder Dienstleistungen im Anwendungsbereich des EU-Rechtsakts zur Barrierefreiheit in Verkehr bringen oder erbringen — darunter Computer, Smartphones, E-Reader, Zahlungsterminals und Geldautomaten, E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Books sowie Informationssysteme für den Personenverkehr. Hersteller tragen die strengsten Pflichten, da sie Barrierefreiheit bereits in der Konformitätsbewertung berücksichtigen müssen; Importeure und Vertreiber müssen prüfen, dass diese Pflicht erfüllt wurde, bevor sie Waren in Verkehr bringen. Wie EU-weit sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro) ausgenommen, aber nur von den Dienstleistungspflichten — ein Kleinstunternehmen, das ein physisches Produkt herstellt, ist von den Produktregeln nicht ausgenommen.
Was bei Verstößen passiert
Die Durchsetzung läuft je nach Sektor über zwei Schienen. Für die meisten Wirtschaftsakteure fungiert der Präsident des PFRON-Vorstands als zentraler Koordinator der Marktüberwachung und kann Korrekturmaßnahmen, Rücknahme oder Rückruf nicht konformer Produkte anordnen, zusammen mit einer Geldbuße von bis zum Zehnfachen des durchschnittlichen nationalen Monatslohns (umgerechnet etwa 20.700 € Stand 2026, wobei rechtlich stets der jährlich vom GUS neu berechnete PLN-Betrag gilt). Sektorregulierer sind parallel für ihre eigenen Bereiche zuständig — der Präsident des UKE für Telekommunikation und Elektronik, der Finanzombudsmann für Bankdienstleistungen — sodass ein Unternehmen je nach Angebot von mehr als einer Behörde geprüft werden kann.
Unterschiede zur EU-weiten Grundregel
Polens auffälligster Unterschied zu den meisten anderen Mitgliedstaaten ist, dass die Geldbuße keine feste Eurogrenze ist, sondern eine an den nationalen Durchschnittslohn gekoppelte Formel, die jährlich vom Statistikamt neu veröffentlicht wird — die tatsächliche Obergrenze in Euro verschiebt sich also sowohl mit dem Lohnwachstum als auch mit dem PLN/EUR-Wechselkurs, statt im Gesetz fest zu stehen. Polen teilt die Durchsetzung außerdem zwischen einem zentralen Koordinator (PFRON) und Sektorregulierern auf, statt sie in einer einzigen Marktüberwachungsbehörde zu bündeln — näher am deutschen Modell als an Ländern, die alles über eine Behörde leiten.
Wie man sich beschwert
Jeder kann einen vermuteten Verstoß gegen die Barrierefreiheit beim PFRON melden — man muss nicht selbst betroffen sein, und die Meldung kann anonym erfolgen. Meldungen können elektronisch über das Regierungsportal gov.pl/ePUAP oder per Telefon, Post oder persönlich in einer PFRON-Geschäftsstelle eingereicht werden; PFRON muss innerhalb von 30 Tagen antworten oder die Angelegenheit an die zuständige Behörde weiterleiten. Ein eigenes Online-Beschwerdeformular für Barrierefreiheitsprobleme ist zudem direkt auf der PFRON-Website verfügbar.
Häufige Fragen zum EAA in Polen
- Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Polen?
- Polen legt in seinem Umsetzungsgesetz keinen einzigen festen Eurobetrag fest. Die Geldbuße (Artikel 73) ist auf das Zehnfache des durchschnittlichen nationalen Monatslohns des Vorjahres begrenzt, wie jährlich vom polnischen Statistikamt (GUS) veröffentlicht — ein variabler, kein fester Eurobetrag.
- Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Polen durch?
- Präsident des Vorstands des PFRON (Państwowy Fundusz Rehabilitacji Osób Niepełnosprawnych) — zentraler Koordinator und Empfänger von Beschwerden; sektorspezifische Behörden übernehmen ihre eigenen Bereiche, z. B. der Präsident des UKE für IKT/Elektronik und der Finanzombudsmann für Bankdienstleistungen. Details unter https://bip.pfron.org.pl/nadzor-rynku/.
- Seit wann gilt der EAA in Polen?
- Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Polen durch Polens nationales Umsetzungsgesetz.
- Sind kleine Unternehmen in Polen vom EAA ausgenommen?
- Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Polen, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.
- Wie melde ich eine nicht barrierefreie Website in Polen?
- Beschwerden laufen über den nationalen Beschwerdeweg unter https://dostepnosc.pfron.org.pl/kafelki/skarga/skarga-na-bark-dostepnosci/zloz-skarge-na-brak-dostepnosci-2. Die oben genannte Aufsichtsbehörde kümmert sich getrennt davon um die Marktüberwachung.
Offizielle Quelle: https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU20240000731
Geprüft am 2026-09-29. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.