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EAA: Dänemark
DKDiese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Dänemark konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).
- Gilt ab
- 2025-06-28
- Höchststrafe
- Kein fester Eurobetrag festgelegt — Details dazu.
- Zuständige Behörde
- Aufgeteilt auf vier Sektorbehörden unter dem Wirtschaftsministerium, ohne zentrale Koordinierungsstelle: Sikkerhedsstyrelsen — seit ihrer Eingliederung in die Erhvervsstyrelsen am 1. Januar 2026 nun deren Marktüberwachungseinheit — ist für die meisten Produkte sowie für audiovisuelle Zugangsdienste, Banken, E-Books und E-Commerce zuständig; Energistyrelsen (Dänische Energieagentur) für elektronische Kommunikationsdienste; Trafikstyrelsen (Dänische Verkehrsbehörde) für Flug-, Bus- und Bahnverkehr; Søfartsstyrelsen (Dänische Seefahrtsbehörde) für den Schiffsverkehr. — https://www.sik.dk
- Ausnahme für Kleinstunternehmen
- Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen
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- Nationales Gesetz
- Lov om tilgængelighedskrav for produkter og tjenester (Lov nr. 801 af 7. juni 2022, as amended by Lov nr. 637 af 11. juni 2024)
- Beschwerde einreichen
- https://www.sik.dk/tip
- Anmerkungen
- Dänemarks Strafbestimmung (§ 57) ahndet Verstöße mit einer strafrechtlichen 'bøde' (Geldbuße), legt im Gesetz selbst aber weder Mindest- noch Höchstbetrag fest; die Gesetzesmaterialien weisen die Gerichte an, die Geldbuße im Einzelfall nach Umfang des Verstoßes, etwaigem wirtschaftlichem Vorteil, Anzahl der Betroffenen sowie Größe und Kooperationsbereitschaft des Unternehmens nach den allgemeinen Strafzumessungsregeln zu bemessen. Eine Freiheitsstrafe wurde ausdrücklich erwogen und als unverhältnismäßig für diesen Tatbestand verworfen. Da im Gesetz kein DKK-Betrag zur Umrechnung existiert, wird hier keiner angegeben; nur zur Orientierung: Die Krone ist eng an einen Kurs von etwa 7,46 DKK je EUR (ERM-II-Leitkurs) gekoppelt — dies ist rein illustrativ und an keine gesetzliche Zahl gebunden.
Wer in Dänemark zur Barrierefreiheit verpflichtet ist
Dänemarks Gesetz setzt die Produkt- und Dienstleistungsliste des EAA eng um: Computerhardware und Betriebssysteme für Verbraucher, Zahlungsterminals, Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Fahrkarten-/Check-in-Automaten, interaktive Informationspunkte), Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikation und den Zugang zu audiovisuellen Medien sowie E-Reader, daneben elektronische Kommunikationsdienste, audiovisuelle Zugangsdienste, Fahrgastinformationen im Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und E-Commerce. Es bindet jeden Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Dienstleistungsanbieter, der dänische Verbraucher erreicht, unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Die übliche EU-Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro sind von den dienstleistungsbezogenen Barrierefreiheitspflichten und dem zugehörigen Verwaltungsaufwand befreit, nie jedoch von den Produktpflichten. Zwei dänische Besonderheiten bei der Übergangsfrist: Vor dem 28. Juni 2025 bereits genutzte Selbstbedienungsterminals dürfen bis zu 20 Jahre weiterlaufen, und vor diesem Datum geschlossene Dienstleistungsverträge dürfen bis zu 5 Jahre unverändert fortbestehen.
Was bei Verstößen passiert
Die Durchsetzung erfolgt beschwerde- und kontrollgetrieben; keine der vier Kontrollbehörden zertifiziert Produkte oder Dienstleistungen vor Markteintritt vorab. Jeder kann einen vermuteten Verstoß melden — für die meisten Produkte und Verbraucherdienstleistungen über das Online-Formular der Sikkerhedsstyrelsen (sik.dk/tip, anonyme Meldungen möglich); die jeweils zuständige Sektorbehörde übernimmt Telekommunikation, Flug-/Bus-/Bahnverkehr oder Schifffahrt. Aus eigener Initiative oder nach einem Hinweis kann die Behörde Unterlagen verlangen und ohne gerichtliche Anordnung Geschäftsräume betreten. Erfüllt ein Produkt oder eine Dienstleistung die Anforderungen nicht, erlässt die Behörde zunächst ein 'påbud' — eine Anordnung zur Behebung des Problems innerhalb einer festgelegten Frist — und eskaliert erst bei Fristablauf zu einem Verkaufsstopp oder einer Marktrücknahmeanordnung. Eine strafrechtliche 'bøde' kommt erst ins Spiel, wenn das Unternehmen diese Verwaltungsanordnungen ignoriert oder direkt gegen inhaltliche, Kennzeichnungs- oder CE-Vorschriften verstößt; der Fall wird dann an Polizei und Staatsanwaltschaft übergeben, und ein Gericht setzt den Betrag fest — Dänemark behandelt dies als gewöhnliche Strafsache, nicht als Bußgeld, das die Behörde selbst verhängt.
Unterschiede zur EU-weiten Grundregel
Dänemarks auffälligstes Merkmal ist die Aufteilung der Durchsetzung auf vier Stellen ohne benannte Koordinierungsstelle sowie — sehr aktuell — die Eingliederung der Sikkerhedsstyrelsen in die Erhvervsstyrelsen zum 1. Januar 2026, wodurch sich die federführende Behörde nur wenige Monate nach dem Geltungsbeginn des EAA änderte. Inhaltlich leitet Dänemark Sanktionen über das gewöhnliche Strafrecht: eine unbezifferte 'bøde', die Gerichte und Staatsanwaltschaft im Einzelfall festlegen, wobei eine Freiheitsstrafe ausdrücklich ausgeschlossen ist — ein deutlicher Kontrast zu Schwedens festem gesetzlichem SEK-Rahmen, den die Aufsichtsbehörde selbst verhängt. Das Gesetz sah außerdem die Möglichkeit vor, ein eigenes Verbraucherbeschwerdegremium einzurichten, doch eine entsprechende Verordnung konnte nicht bestätigt werden; Rechtsschutz läuft derzeit über die Kontrollbehörden und letztlich die ordentlichen Gerichte.
Wie man sich beschwert
Jeder — nicht nur die betroffene Person — kann nicht barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen kostenlos unter sik.dk/tip melden, wo Barrierefreiheit als eigene Kategorie geführt wird; anonyme Einreichungen sind möglich. Die Sikkerhedsstyrelsen (nun Marktüberwachungseinheit der Erhvervsstyrelsen) bearbeitet die meisten Meldungen direkt und verweist für Hardware-Beschwerden speziell auf die Schwesterseite produkter.dk. Beschwerden, die unter die anderen drei Sektorregulierer fallen — elektronische Kommunikation, Flug-/Bus-/Bahnverkehr oder Schifffahrt — gehen stattdessen an die jeweilige Behörde. Eine veröffentlichte gesetzliche Zusicherung zur Antwortzeit konnte nicht gefunden werden.
Häufige Fragen zum EAA in Dänemark
- Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Dänemark?
- Dänemark legt in seinem Umsetzungsgesetz keinen einzigen festen Eurobetrag fest. Dänemarks Strafbestimmung (§ 57) ahndet Verstöße mit einer strafrechtlichen 'bøde' (Geldbuße), legt im Gesetz selbst aber weder Mindest- noch Höchstbetrag fest; die Gesetzesmaterialien weisen die Gerichte an, die Geldbuße im Einzelfall nach Umfang des Verstoßes, etwaigem wirtschaftlichem Vorteil, Anzahl der Betroffenen sowie Größe und Kooperationsbereitschaft des Unternehmens nach den allgemeinen Strafzumessungsregeln zu bemessen.
- Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Dänemark durch?
- Aufgeteilt auf vier Sektorbehörden unter dem Wirtschaftsministerium, ohne zentrale Koordinierungsstelle: Sikkerhedsstyrelsen — seit ihrer Eingliederung in die Erhvervsstyrelsen am 1. Januar 2026 nun deren Marktüberwachungseinheit — ist für die meisten Produkte sowie für audiovisuelle Zugangsdienste, Banken, E-Books und E-Commerce zuständig; Energistyrelsen (Dänische Energieagentur) für elektronische Kommunikationsdienste; Trafikstyrelsen (Dänische Verkehrsbehörde) für Flug-, Bus- und Bahnverkehr; Søfartsstyrelsen (Dänische Seefahrtsbehörde) für den Schiffsverkehr. Details unter https://www.sik.dk.
- Seit wann gilt der EAA in Dänemark?
- Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Dänemark durch Dänemarks nationales Umsetzungsgesetz.
- Sind kleine Unternehmen in Dänemark vom EAA ausgenommen?
- Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Dänemark, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.
- Wie melde ich eine nicht barrierefreie Website in Dänemark?
- Beschwerden laufen über den nationalen Beschwerdeweg unter https://www.sik.dk/tip. Die oben genannte Aufsichtsbehörde kümmert sich getrennt davon um die Marktüberwachung.
Offizielle Quelle: https://www.retsinformation.dk/eli/lta/2022/801
Geprüft am 2026-09-29. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.