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EAA: Spanien
ESDiese Seite fasst zusammen, was der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) in Spanien konkret bedeutet: Frist, Höchststrafe, zuständige Behörde und Beschwerdeweg. Jede Angabe stammt aus einer offiziellen Quelle, nie aus einer Schätzung. Die vollständigen EU-weiten Grundlagen stehen im ausführlichen Leitfaden (auf Englisch).
- Gilt ab
- 2025-06-28
- Höchststrafe
- 1.000.000 €
- Zuständige Behörde
- Sektorspezifische Marktüberwachungsbehörden, seit Februar 2026 koordiniert durch die UTAC (Unidad Técnica de Apoyo y Coordinación), geschaffen durch das Real Decreto 143/2026 und angesiedelt bei der Dirección General de Derechos de las Personas con Discapacidad — https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-4520
- Ausnahme für Kleinstunternehmen
- Ja — im Rahmen der EU-weiten Ausnahme für Dienstleistungen
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- Nationales Gesetz
- Ley 11/2023, de 8 de mayo, Título I
- Anmerkungen
- Das Gesetz 11/2023 (Art. 30) verweist Verstöße zunächst auf das Sanktionsregime des jeweiligen Sektorrechts. Sieht dieses nichts vor, gilt ersatzweise Titel III des Allgemeinen Behindertengesetzes (Real Decreto Legislativo 1/2013): Bußgelder von 301 € bis 1.000.000 €, bei leichten Verstößen höchstens 30.000 € und bei schweren höchstens 90.000 €, sodass sehr schwere Verstöße bis zu 1.000.000 € kosten können (Art. 83). Die Höhe richtet sich nach Vorsatz, Fahrlässigkeit, missachteten Warnungen, Umsatz, Zahl der Betroffenen, Wiederholung und erzieltem wirtschaftlichem Vorteil (Art. 84).
Wer in Spanien zur Barrierefreiheit verpflichtet ist
Das Gesetz erfasst eine breite Liste verbraucherbezogener digitaler Produkte und Dienstleistungen: E-Commerce und Marktplätze, Bank- und Versicherungsdienstleistungen, Apps für den Personenverkehr und elektronische Fahrkarten, Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Fahrkartenautomaten sowie Verbraucherelektronik wie Smartphones und Tablets. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen entspricht dem EU-weiten Standard — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und ist für diese Unternehmen eine vollständige Ausnahme von der Pflicht, nicht nur eine abgeschwächte Version davon.
Was bei Verstößen passiert
Das Gesetz 11/2023 schafft keine eigenen Bußgelder. Artikel 30 wendet zuerst das Sanktionsregime des jeweiligen Sektorrechts an und greift, wenn dieses nichts regelt, auf das Allgemeine Behindertengesetz (Real Decreto Legislativo 1/2013) zurück, das Verstöße als leicht, schwer oder sehr schwer einstuft und mit 301 € bis 1.000.000 € ahndet. Innerhalb dieses Rahmens hängt der Betrag von Vorsatz, Zahl der Betroffenen, Umsatz des Unternehmens, früheren Sanktionen und einem erzielten wirtschaftlichen Vorteil ab. Die sektoralen Aufsichtsbehörden bearbeiten die Einzelfälle, seit Februar 2026 koordiniert durch die UTAC, die eigens geschaffen wurde, damit Auslegung und Durchsetzung über die Sektoren hinweg einheitlich bleiben.
Unterschiede zur EU-weiten Grundregel
Spaniens ersatzweise geltende Obergrenze von 1.000.000 € für sehr schwere Verstöße gehört zu den höchsten festen Beträgen aller nationalen Umsetzungen, gilt aber nur, wenn das Sektorrecht selbst keine Sanktion festlegt. Das zweite Merkmal ist eher verfahrensrechtlich als inhaltlich: Statt einer einzigen nationalen Behörde hat Spanien die Durchsetzung sektorweise belassen und erst 2026, nach Inkrafttreten der Pflichten, eine Koordinierungsstelle (die UTAC) geschaffen, um uneinheitliche Durchsetzung zwischen den Sektoren auszugleichen.
Wie man sich beschwert
Zunächst sollte man sich direkt an das Unternehmen wenden und das Barrierefreiheitsproblem dort melden. Löst das die Sache nicht, verpflichtet das Gesetz die zuständige Sektorbehörde, als Anlaufstelle für die Öffentlichkeit zu fungieren und einen Weg zur Einreichung von Beschwerden über Nichteinhaltung bereitzustellen. Parallel dazu können allgemeine Verbraucherbeschwerden über das örtliche OMIC (Oficina Municipal de Información al Consumidor) eingereicht werden.
Häufige Fragen zum EAA in Spanien
- Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem EAA in Spanien?
- Die Höchststrafe beträgt 1.000.000 €. Das Gesetz 11/2023 (Art.
- Wer setzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Spanien durch?
- Sektorspezifische Marktüberwachungsbehörden, seit Februar 2026 koordiniert durch die UTAC (Unidad Técnica de Apoyo y Coordinación), geschaffen durch das Real Decreto 143/2026 und angesiedelt bei der Dirección General de Derechos de las Personas con Discapacidad. Details unter https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-4520.
- Seit wann gilt der EAA in Spanien?
- Die Vorgaben gelten seit 28. Juni 2025, dem EU-weiten Stichtag, umgesetzt in Spanien durch Ley 11/2023, de 8 de mayo, Título I.
- Sind kleine Unternehmen in Spanien vom EAA ausgenommen?
- Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro — und nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen in Spanien, das ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt, muss dieses Produkt trotzdem barrierefrei gestalten.
Offizielle Quelle: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2023-11022
Geprüft am 2026-09-29. Diese Seite ist keine Rechtsberatung — vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle oben prüfen.